Information über die Rechtsprechung der ungarischen Gerichte in Bezug auf immaterielle Schäden
Das ungarische Recht erkennt die Schadenersatzansprüche wegen
sogenannter immaterieller Schäden, wie die Beschädigung von Leben,
Gesundheit, gutem Ruf usw. in vollem Umfang an, allerdings ohne
Festlegung der Bemessungskriterien.
Es handelt sich also um ein sogar für das Fachpublikum schwer
zugängliches, rein richterliches Recht.
Als Vertreter der in Ungarn ansässigen Claim Data Kft.(www.claimdata.hu)
stellen wir unseren Klienten die einmalige Claim Data Datenbasis zur
Verfügung.
Diese Datenbasis verarbeitet die ungarische Gerichtspraxis,
ermöglicht die dem Fall des Klienten ähnlichen Fälle aus der
Datenbank herauszusuchen und stellt dem Klienten das Urteilsmaterial
- je nach Bedarf in deutscher Sprache - samt Auswertung zur
Verfügung, damit er sich ein klares Bild über die realistische Höhe
des Schadenersatzes machen kann.