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Information über die Rechtsprechung der ungarischen Gerichte in Bezug auf immaterielle Schäden

Das ungarische Recht erkennt die Schadenersatzansprüche wegen sogenannter immaterieller Schäden, wie die Beschädigung von Leben, Gesundheit, gutem Ruf usw.  in vollem Umfang an, allerdings ohne Festlegung der Bemessungskriterien.

Es handelt sich also um ein sogar für das Fachpublikum schwer zugängliches, rein richterliches Recht.

Als Vertreter der in Ungarn ansässigen Claim Data Kft.(www.claimdata.hu) stellen wir unseren Klienten die einmalige Claim Data Datenbasis zur Verfügung.
Diese Datenbasis verarbeitet die ungarische Gerichtspraxis, ermöglicht die dem Fall des Klienten ähnlichen Fälle aus der Datenbank herauszusuchen und stellt dem Klienten das Urteilsmaterial - je nach Bedarf in deutscher Sprache - samt Auswertung zur Verfügung, damit er sich ein klares Bild über die realistische Höhe des Schadenersatzes machen kann.